Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung
Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung

Stiftungsarbeit

 

In ihrer Eigenschaft als Stiftungsträgerin überlässt uns die Deutsche StiftungsTrust GmbH, Hamburg, in der Regel im April eines jeden Jahres den festgestellten Jahresbericht zum 31.12. des Vorjahres. Dazu teilt sie uns die Höhe des Betrages mit, der zur Verwirklichung unseres Stiftungszwecks aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr zur Verfügung steht. Die Entscheidung darüber, wie dieser Betrag an die in der Stiftungsverfassung der Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung benannten Destinatäre aufgeteilt werden soll, liegt alsdann allein in unseren Händen. Hierüber informieren wir anschließend die Stiftungsträgerin. Auf dieser Basis fasst die Geschäftsführung den entsprechenden Beschluss, in dem die Aufteilung der Rücklage für Stiftungszwecke aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr dokumentiert wird. Im Anschluss daran werden die festgelegten Zuwendungen an die von uns benannten Destinatäre überwiesen.

 

Jedem Spender bieten wir die Möglichkeit, sofern er das möchte, uns mit seiner Spende an unsere Stiftung mitzuteilen, welchem Destinatär bzw. welchen Destinatären seine Spende zufließen soll. Diesen Wunsch nehmen wir in die zuvor geschilderte Beschlussfassung mit auf. Insoweit ist nicht nur sichergestellt, wie unter der Lasche "Stiftung" bereits ausgeführt, dass Ihre Spende ungeschmälert bei den Begünstigten ankommt, sondern auch bei denen, für die Sie sich ggfs. entschieden haben.

 

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über die Arbeit der von uns benannten Destinatären, denen wir Jahr für Jahr die Erträge unserer Stiftung zusammen mit den zusätzlich eingeworbenen Spenden zukommen lassen.

 

 

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© Heinz-Günter Schyma