Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung
Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung

Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid für die "Regine und Heinz-Günter Schyma-Stiftung" ist auf der Grundlage der Körperschaftsteuer-erklärung für das Jahr 2019 vom zuständigen Finanzamt Frankfurt a.Main mit Datum vom 14.09.2020 ausgestellt worden und bescheinigt weiterhin die Gemeinnützigkeit und die Befreiung von der Körper-schaftsteuer und Gewerbesteuer für unsere Stiftung.
Mit der Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2022 in 2023 wird der Freistellungsbescheid neu erteilt.

 

 

 

Freistellungsbescheid 2017-2019

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