Der Freistellungsbescheid für die "Regine
und Heinz-Günter Schyma-Stiftung" ist auf der Grundlage der Körperschaftsteuer-erklärung für das Jahr 2019 vom zuständigen Finanzamt Frankfurt
a.Main mit Datum vom 14.09.2020 ausgestellt worden und bescheinigt weiterhin die Gemeinnützigkeit und die Befreiung von der Körper-schaftsteuer und Gewerbesteuer für unsere Stiftung.
Mit der Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2022 in 2023 wird der Freistellungsbescheid neu erteilt.